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Alle Personen, die nicht in Spanien ansässig sind und eine Immobilie besitzen, sind verpflichtet, die Steuer für nicht ansässige Personen zu erheben. Diese Steuer wird a posteriori vorgelegt, d. h. in diesem Jahr werden wir die Steuer des Vorjahres und im nächsten Jahr die Steuer dieses Jahres präsentieren, und es gibt mehrere Möglichkeiten, dies zu tun:

1- Wenn Sie die gemietete Immobilie NICHT besitzen, wird eine jährliche Erklärung abgegeben und sie ist ein proportionaler Teil des Katasterwertes, der im IBI erscheint, der Betrag variiert, ob Sie Bürger der Europäischen Union sind oder nicht.

2- Wenn Sie ein Haus das ganze Jahr über gemietet haben, müssen Sie die Steuer vierteljährlich, d. h. im April (Januar, Februar und März) im Juli (April, Mai und Juni) im Oktober (Juli, August und September) und im Januar (Oktober, November und Dezember), vorlegen, Sie müssen die in jedem Quartal erzielten Einnahmen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben (Versicherung, Gemeinde, Gebühren, Reparaturen, Lieferungen, sofern sie vom Eigentümer bezahlt werden.).

3-  Wird es vorübergehend vermietet, müssen zwei Steuern erhoben werden. Eine für die Mietdauer und eine für den Rest des Jahres.

Erwähnen Sie auch, dass in Bezug auf Vorjahre, wenn keine Erklärungen abgegeben wurden, zwei Situationen auftreten können:

  • Wenn sie sich freiwillig melden, würde das Finanzamt nur Zinsen vom letzten Tag des Jahres, an dem es eingereicht werden sollte, bis zum Tag seiner Einreichung berechnen.
  • Wenn Sie darüber hinaus einen Antrag der Steuerbehörde stellen, werden Sie zwischen 25% - 50% des zu deklarierenden Betrages in Anspruch genommen.

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